07. Oktober 2008
Landgericht Berlin Urteil
Kabelnetzbetreiber sind verpflichtet, einen Lizenzvertrag mit der VG Media zu schließen und Lizenzentgelte gemäß dem VG Media Tarif Kabelweitersendung an die VG Media zu zahlen. Das LG Berlin bestätigt außerdem die Angemessenheit des VG Media Tarifs Kabelweitersendung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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